Allgemeine Geschäftsbedingungen der Triple Solar GmbH
Präambel:
Die Triple Solar Gruppe (nachfolgend „TS“ genannt) ist Hersteller und Vermarkter von innovativen
PVT-Systemen, die den Kunden mittels der Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik die
effiziente Erzeugung von Strom (“PV”) und Nutzwärme (“T”) ermöglicht. Die deutsche Triple Solar
GmbH als 100%ige Tochter der niederländischen Muttergesellschaft Triple Solar B.V. vertreibt die
PVT-Produkte der Muttergesellschaft. Zudem bietet die Triple Solar GmbH Servicedienstleistungen
im Rahmen ihres Werkskundendienstes an. Die Triple Solar GmbH hat ihren Sitz in 52070 Aachen,
Jülicher Straße 72a und ist bei der Handelskammer Aachen unter der Nummer HRB 27265
registriert.
Abnehmer der Produkte und Dienstleistungen von TS sind Installationsfirmen, Bauunternehmer,
Großhändler und andere Unternehmen sowie Endkunden (nachfolgend „Käufer“ genannt).
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
a.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen,
Vertragsbestätigungen, Rahmenverträge, Bestellungen bei TS über Dritte und sonstigen
Vereinbarungen von TS, sowie für alle Lieferungen von Produkten durch TS. Die AGB g elten,
auch wenn diese nicht explizit erwähnt werden.
b.) Einkaufsbedingungen oder sonstigen Bedingungen des Käufers werden ausdrücklich
widersprochen, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich zwischen TS und dem Käufer
vereinbart worden.
c.) Triple Solar ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Diese
Änderungen werden per E-Mail und/oder über die Website bekannt gegeben. Die Änderungen
treten dreißig (30) Tage nach dieser Ankündigung oder zu einem in der Ankündigung
genannten späteren Zeitpunkt in Kraft.
2. Vereinbarungen
a.) Alle Angebote und Kostenvoranschläge von TS sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden
ausdrücklich und schriftlich mit TS vereinbart. Dies gilt auch für Bestellanfragen über Dritte.
b.) Standardisierte Bestellungen können bei TS für gewerbliche Käufer über die TS
Handelsfachpartner erworben werden. Eine Übersicht der TS Handelsfachpartner ist auf der
Webseite der TS einsehbar.
c.) TS ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung abzulehnen. Zum Beispiel, wenn Produkte nicht
mehr verfügbar sind.
d.) Die Vereinbarungen kommen durch und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des zu diesem
Zweck vorgesehenen Dokuments durch beide Parteien; oder durch und zum Zeitpunkt der
schriftlichen oder elektronischen (z. B. per E-Mail) Bestätigung von TS, dass die Bestellung des
Kunden von TS angenommen wurde, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem TS vom Käufer bestellte
Produkt liefert, zustande. Werden Vereinbarungen zum Kauf und zur Lieferung von TS-
Produkten über die TS Handelsfachpartner getroffen, gelten deren Geschäfts-, Liefer- und
Preisbedingungen entsprechend.
e.) Wenn der Käufer Daten, Zeichnungen usw. zur Verfügung stellt, kann TS von deren Richtigkeit
ausgehen und sein Angebot darauf stützen.
f.) Der Kunde trägt das Risiko für die Auswahl und Bestellung der von TS zu liefernden Produkten.
g.) Jegliche Verkaufsberatung durch TS in Bezug auf die Produkte und Verwendung, z. B.
hinsichtlich der Anzahl der aufstellbaren Module, der Kapazität der Wärmepumpe oder der
Wahl bestimmter Installationslösungen, erfolgt stets unverbindlich. Der Kunde kann aus dieser Verkaufsberatung keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben
schriftlich etwas anderes vereinbart.
h.) TS kann sich Nachunternehmer beziehungsweise Dritter zur Erfüllung seiner Verpflichtungen
bedienen, ohne dass es einer Zustimmung des Käufers bedarf.
i.) Vor Aufnahme einer Geschäftsverbindung mit dem Käufer behält sich TS das Recht vor, den
Käufer einer Kreditwürdigkeitsprüfung zu unterziehen. Das Prüfungsergebnis kann (aber nicht
ausschließlich) Einfluss auf Preise, Zahlungsbedingungen sowie der grundsätzlichen
Geschäftsbeziehung haben. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen zum Kauf und zur
Lieferung von TS-Produkten über TS Handelsfachpartner.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
a.) Die von TS angegebenen Preise beziehen sich nur auf die im Vertrag genannten Produkte. Es
gelten die jeweils aktuellen Preislisten und Angebotsfristen der TS. Werden Vereinbarungen zur
Lieferung von TS Produkten über die TS Handelsfachpartner getroffen, gelten deren Geschäfts-
, Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.
b.) Kosten für Montage, Demontage sowie anderweitige Tätigkeiten, käuferspezifische
Sonderwünsche und käuferspezifische Materialien außerhalb der eigenen TS-Produkte sind
nicht im Preis enthalten. Ein Anrecht auf die vorgenannten Tätigkeiten, Sonderwünsche und
Materialien und deren Umsetzung durch TS hat der Käufer nicht.
c.) Transport, Versicherung, Verschiffung, Be- und Entladung, Wechselkursdifferenzen, Einfuhrzölle
oder sonstige Abgaben (einschließlich eines Entsorgungsbeitrags) sind nicht im Preis enthalten.
Diese zusätzlichen Kosten werden dem Kunden zusätzlich zum Kaufpreis in Rechnung gestellt.
d.) TS ist jederzeit berechtigt, seine Preise sowie seinen Produktumfang und sein Leistungsangebot
zu ändern, auch zu erhöhen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, dass die Preise
für einen bestimmten Zeitraum gelten, werden angekündigte Preisänderungen sofort nach
ihrer Bekanntgabe wirksam.
e.) Zahlungen werden nur dann anerkannt, wenn sie auf das in unserer Rechnung angegebene
Bankkonto mit Namen überwiesen werden.
f.) Die Zahlungsfrist für jede Rechnung von TS entspricht der vereinbarten und auf der Rechnung
angegebenen Frist.
g.) Erhöht sich nach Vertragsschluss einer oder mehrere der preisbestimmenden Selbst-
kostenfaktoren – auch wenn dies auf vorhersehbare Umstände zurückzuführen ist -, so ist TS
berechtigt, die vereinbarten Preise nach Maßgabe der Angemessenheit und Billigkeit
entsprechend zu erhöhen.
h.) Im Falle von Teillieferungen ist TS berechtigt, Zahlungen vor der/den anderen Teillieferung(en)
zu verlangen.
i.) Zahlt der Käufer nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, befindet er sich ohne
weitere Inverzugsetzung sofort in Verzug und schuldet TS die gesetzlichen Handelszinsen auf
den ausstehenden Rechnungsbetrag ab dem Datum des Verzugs.
j.) Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, ist TS berechtigt, seine Forderung außergerichtlich
einzutreiben. Die außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Lieferfrist und höhere Gewalt
a.) Vereinbarte Lieferfristen werden von TS nach bestem Wissen und Gewissen und nur
informationshalber angegeben und sind daher nicht verbindlich. TS gerät auch bei einem
vereinbarten spätesten Liefertermin erst in Verzug, nachdem der Käufer ihn in Verzug gesetzt
und ihm Gelegenheit gegeben hat, die Lieferverpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist
noch zu erfüllen. Außer bei grobem Verschulden von TS gibt eine Überschreitung der Lieferfrist
dem Käufer kein Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
b.) TS ist berechtigt, in Teilen zu liefern, die gesondert in Rechnung gestellt werden können. Der
Kunde ist dann zur Zahlung gemäß Artikel 3.h dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verpflichtet.
c.) Wenn die Lieferzeit aufgrund höherer Gewalt um mehr als drei Monate länger ist als die
angegebene Lieferzeit, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die noch nicht
gelieferten Produkte aufzulösen. Der Käufer hat dieses Recht erst, nachdem er die TS
aufgefordert hat, die Lieferung zu erfüllen und eine angemessene Frist dafür gesetzt hat.
d.) Als höhere Gewalt seitens TS gelten in jedem Fall: Krieg, Aufruhr, Unruhen, Epidemien und
Pandemien, staatliche Maßnahmen und staatliche Ratschläge, Streiks und
Arbeitsniederlegungen, Computerausfälle, Betriebsunterbrechungen aufgrund von Feuer,
Unfall, Stromausfall oder anderen Ereignissen, Naturereignisse, Probleme bei Zulieferern infolge
der vorgenannten Umstände, und zwar unabhängig davon, ob die höhere Gewalt bei TS, seinen
Zulieferern oder bei Dritten, die er zur Ausführung des Vertrags eingeschaltet hat, eintritt.
e.) Sobald TS oder der Käufer einer Situation höherer Gewalt im Sinne von Artikel 4.c dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen ist, wird der Käufer unverzüglich darüber
informiert.
f.) TS ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt im
Sinne von Artikel 4.c dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen daran gehindert wird.
g.) Werden Vereinbarungen zur Lieferung von TS Produkten über die TS Handelsfachpartner
getroffen, gelten deren Geschäfts-, Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.
5. Einführung der verschuldensunabhängigen Haftung im Verkehrswesen
a.) TS liefert seine Waren grundsätzlich in Anlehnung an die Incoterms „EXW“, das heißt „ab Werk“
aus. Transport und Versicherung werden vom Kunden organisiert.
b.) Bei Bedarf kann der Käufer mit TS vereinbaren, dass TS den Transport und die Versicherung der
Ware übernimmt, soweit TS gewillt ist, dieser Vereinbarung zuzustimmen. In diesem Fall liefert
TS die Ware in Anlehnung an die Incoterms „DAP“ aus, das heißt der Transport, die Versicherung
und die Anlieferung der Ware wird von TS organisiert und umgesetzt. Der Käufer ist für die
Entladung der Ware verantwortlich, die Haftung für Schäden an den Produkten geht auf den
Käufer über, sobald die Produkte vom Spediteur an den Kunden übergeben worden sind.
c.) Wenn bei der Lieferung der Produkte niemand am Lieferort anwesend ist, um die Waren in
Empfang zu nehmen, wird TS nach eigenem Ermessen (i) die Produkte auf Kosten und Risiko
des Käufers an der Lieferadresse zurücklassen oder (ii) die Produkte zurücknehmen, wobei der
Kunde zur Zahlung der in Artikel 6.a genannten Kosten verpflichtet ist.
d.) Werden Vereinbarungen zur Lieferung von TS Produkten über die TS Handelsfachpartner
getroffen, gelten deren Geschäfts- und Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.
6. Lieferung und Nachforschungspflicht
a.) Wenn (i) TS die Produkte durch Verschulden des Käufers nicht am Lieferort abliefern kann und
sie zurücknimmt (zum Beispiel, weil niemand anwesend ist, um die Waren zum vereinbarten
Zeitpunkt entgegenzunehmen, und/oder die Waren nicht entladen werden können), oder (ii)
der Käufer den Liefertermin weniger als 48 Stunden vor dem bestätigten Liefertermin ändert,
ist TS berechtigt, alle damit verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten für Transport,
Rücksendung und/oder Lagerung und € 100,= an Verwaltungskosten, an den Käufer
weiterzugeben.
b.) Der Kunde sollte die gelieferten Produkte sofort nach der Lieferung auf eventuelle Mängel,
Schäden oder Defekte überprüfen. Etwaige Schäden, Mängel oder Falschlieferungen müssen
TS spätestens 5 Werktage nach Lieferung der Produkte schriftlich per E-Mail an
auftrag@triplesolar.de unter Angabe der entsprechenden Bestellnummer gemeldet werden.
Wenn diese Frist verstrichen ist, ohne dass eine schriftliche Mitteilung (Reklamation oder
Beschwerde) über einen Schaden oder einen Mangel am Produkt eingegangen ist, gilt das Produkt als vom Käufer angenommen. Das Produkt gilt in jedem Fall als einwandfrei, wenn der
Kunde das Produkt in Gebrauch genommen hat, es an Dritte geliefert hat oder es in Gebrauch
nehmen ließ, es sei denn, eine Reklamation erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist von 5
Werktagen.
c.) Nur bei einer berechtigten Reklamation (siehe Artikel 7 Garantiebedingungen), die innerhalb
der in Artikel 6.b genannten Frist gemeldet wird, nimmt TS das Produkt zurück, wenn es falsch
geliefert wurde, oder repariert es, wenn es kaputt ist, und wenn dies nicht möglich ist, erhält der
Käufer kostenlos ein Ersatzprodukt oder Ersatzteile. Die Transport- und Verwaltungskosten für
das Ersatzprodukt oder die Ersatzteile gehen in diesem Fall zu Lasten von TS. Der Kunde muss
das beanstandete Produkt an TS zurücksenden.
d.) Rücksendungen aus anderen als den in Artikel 6b genannten Gründen können nur schriftlich
von TS erfolgen. Voraussetzung für die Rückgabe ist, dass das Produkt unbeschädigt und in der
noch intakten Originalverpackung ist und dass das Produkt innerhalb von 30 Tagen nach
Lieferung zurückgegeben wird. TS berechnet für die Rücksendung Transport- und
Verwaltungskosten in Höhe von 10 % des Rücksendebetrags (mit einem Mindestbetrag von 100
€).
e.) Werden Vereinbarungen zur Lieferung von TS Produkten über die TS Handelsfachpartner
getroffen, gelten deren Geschäfts-, Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.
7. Garantiebedingungen und Abnahme der Produkte
a.) Für Triple Solar PVT-Wärmepumpenmodule werden die jeweilig gültigen Garantiezeiten und
Garantiebedingungen der Triple Solar B.V. gewährt.
b.) Für die Triple Solar PVT-Wärmepumpen werden die jeweilig gültigen Garantiezeiten und
Garantiebedingungen der Triple Solar B.V. gewährt.
c.) Für alle weiteren von TS an den Käufer gelieferten Produkte, Komponenten, Baugruppen und
anderweitigen Materialien innerhalb von Angeboten, Auftragsbestätigungen,
Vertragsbestätigungen, Rahmenverträgen, Bestellungen über Dritte und sonstigen
Vereinbarungen der TS gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
d.) Die entsprechende Garantie beziehungsweise Gewährleistung beginnt mit der Anlieferung der
TS-Produkte. Spätestens jedoch 2 Monate nach vorgenannter Anlieferung; auch bei nicht
erfolgter Inbetriebnahme.
e.) Die Garantie gemäß 7a und 7b umfasst die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz
von (Teilen von) PVT-Wärmepumpenmodulen, beziehungsweise der PVT-Wärmepumpen im
Falle von Material- und/oder Herstellungsfehlern, die nachweislich innerhalb der genannten
Garantiezeit auftreten. Die Nachweispflicht liegt beim Käufer.
f.) Wenn TS in Erfüllung seiner Garantieverpflichtung gemäß 7a und 7b Teile/Produkte ersetzt,
gehen die ersetzten Teile/Produkte in das Eigentum von TS über, wenn TS dies wünscht. Sofern
nicht anders vereinbart, gehen alle Kosten, die über die bloße Verpflichtung zum Ersatz wie
beschrieben hinausgehen, wie z.B. Transportkosten, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Kosten
für Demontage/Montage, zu Lasten des Käufers. Die Garantie erlischt, wenn die in Artikel 7k
genannten Umstände eintreten.
g.) Die Gewährleistung für andere von TS gelieferte Produkte gemäß 7c beschränkt sich sowohl
inhaltlich als auch zeitlich auf die vom Hersteller des Produktes gewährte Gewährleistung. Für
die gelieferten Produkte gelten daher ausschließlich die Gewährleistungsbedingungen und die
Gewährleistungszeit des Herstellers, abgesehen von den abweichenden Regelungen in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Käufer erkennt die Gewährleistungsbedingungen
des Herstellers an. Aus dem Vorstehenden folgt, dass TS nur dann eine
Gewährleistungsverpflichtung hat, wenn und soweit sie (oder der Käufer direkt) eine
Gewährleistungsverpflichtung gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Die
Bearbeitung von mangelhaften Produkten erfolgt gemäß der Vorgehensweise des Hersteller s
und den Anweisungen von TS.
h.) Zur Wahrung von Garantieansprüchen ist zwischen TS und dem Käufer für TS-Produkte gemäß
7a, 7b und 7c nach der Installation und der Inbetriebnahme zwingend ein Abnahmeprotokoll
gemäß den jeweils aktuell gültigen Vorgaben und benötigten Daten der TS auszufüllen. Dies
gilt auch für Bestellungen über Dritte. Der Käufer stellt durch geeignete Maßnahmen sicher,
dass TS Zugang zum Abnahmeprotokoll erhält.
i.) Zur Wahrung von Garantieansprüchen benötigen TS-Produkte (in Teilen) eine
Internetverbindung zur Online-Auswertbarkeit, zur Steuerung und zur Fehlerbehebung. Die
Internet-Verbindung ist vom Käufer zwingend TS zur Verfügung zu stellen, dies unentgeltlich
und zumindest in der Garantiezeit des jeweiligen TS-Produktes.
j.) Mit Abnahme der TS-Produkte gemäß Artikel 7h und 7i erhält der Käufer bei Bedarf eine
Garantieerklärung. Es gilt Artikel 7d entsprechend.
k.) Unbeschadet der Bestimmungen in diesem Artikel oder der Garantiebedingungen
beziehungsweise der Gewährleistungsbedingungen des Herstellers erlischt die Garantie
beziehungsweise Gewährleistung in jedem Fall, wenn:
1. ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TS oder des Herstellers Reparaturen,
Änderungen oder Ergänzungen am Produkt durch den Käufer oder durch Dritte
vorgenommen wurden. Dies gilt auch für Änderungen an (Betriebs-)Software und
anderweitiger Computer- und Überwachungs-Hard- und Software;
2. das Produkt nach Ansicht von TS unsorgfältig, falsch oder inkompetent verwendet oder
gewartet wurde oder für einen anderen Zweck als den, für den es hergestellt und
bestimmt wurde, verwendet wurde;
3. ein etwaiges Siegel am Produkt gebrochen wurde;
4. Typennummern, Seriennummern und/oder Garantieaufkleber beschädigt, verändert
oder entfernt sind;
5. TS-Produkte durch nicht auf TS-Produkte geschulte Installationspartner und/oder bei TS
nicht als geschult registrierte Installationspartner installiert und/oder in Betrieb
genommen worden sind. Dies gilt auch für Bestellungen und Käufe über Dritte;
6. etwaige Mängel durch nicht ordnungsgemäßen Anschluss oder Gebrauch des Produkts
außerhalb der TS Installations- und Bedienungsanleitungen und/oder nicht
ordnungsgemäßen Anschluss oder Installation von (zugelassenen) anderen Produkten
und Software an das Produkt verursacht wurden;
7. Mängel durch anormale Umweltbedingungen entstanden sind, soweit solche
Bedingungen vorgeschrieben sind, oder durch andere äußere Ursachen wie Feuer oder
Wasserschäden verursacht worden sind;
8. Verfärbungen aufgrund von UV-Strahlung und Lackkorrosion auftreten;
9. Informationen, wie der ausführende Installateur und der Ort, an dem das Produkt
installiert wurde, TS gemäß Artikel 7h nicht mitgeteilt wurden;
10. TS nicht die Möglichkeit hat, den Betrieb des Produkts gemäß Artikel 7i aus der Ferne
(online) zu überwachen.
11. TS nicht die Möglichkeit hat, die Garantiefähigkeit des reklamierten Produktes anhand
der Daten aus einem Abnahmeprotokoll gemäß Artikel 7h abzuleiten.
l.) Die Garantiezeit wird durch die Ausführung der im Rahmen der Garantie durchgeführten
Arbeiten oder der Lieferung von Ersatzprodukten nicht verlängert oder erneuert.
m.) Etwaige Garantieansprüche kann der Käufer bei direkten Bestellungen und Käufen über TS
mittels der kundenservice@triplesolar.de Mailadresse geltend machen. Bei Käufen von TS-
Produkten über Dritte kann der Käufer Garantieansprüche über die jeweiligen Kontaktdaten
des Dritten geltend machen.
n.) TS-Leistungen gelten nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zugang der schriftlichen
Fertigstellungsmitteilung gemäß Artikel 7h beim Käufer als abgenommen, sofern der Käufer
die Leistung nicht vorher tatsächlich abgenommen oder die Abnahme berechtigt verweigert
hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann eine Abnahme nicht verweigert werden.
o.) Werden Garantieansprüche von TS Produkten erworben über TS Handelsfachpartner gestellt,
gelten deren Geschäfts-, Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.
8. Haftung und Entschädigung
a.) TS haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen,
Schäden durch Geschäftsstagnation und andere indirekte oder Folgeschäden, die dadurch
entstehen, dass die Produkte von TS nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig funktionieren.
b.) Die Haftung von TS, aus welchem Grund auch immer, ist auf den Ersatz folgenden Schäden und
den dort genannten Höchstbetrag beschränkt:
1. Tod und Personenschäden bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € pro Ereignis, wobei eine
Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis gilt;
2. Der unmittelbare Schaden ist auf den Betrag begrenzt, der nach Angaben des
Haftpflichtversicherers von TS für den betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich einer
Selbstbeteiligung, die von TS gemäß der Versicherungspolice zu tragen ist, wobei eine Reihe
von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt. Unter direktem
Schaden ist ausschließlich zu verstehen:
● die Kosten, die dem Kunden vernünftigerweise entstehen, um den Mangel von TS zu
beheben oder zu beseitigen, so dass die Leistung von TS dem Vertrag entspricht;
● vertretbare Kosten für den längeren Betrieb des Altsystems des Kunden, abzüglich der
Einsparungen;
● und angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung solcher Schäden und
angemessene Kosten zur Feststellung ihrer Ursache und ihres Umfangs.
c.) Leistet der Haftpflichtversicherer – aus welchen Gründen auch immer – keine Zahlung im Sinne
von 8b Absatz 2, ist die Haftung von TS auf einen Höchstbetrag von € 1.000 pro Ereignis
beschränkt, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis zählt.
d.) Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit auf
Seiten von TS oder seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt.
e.) Der Käufer ist verpflichtet, schadensbegrenzende Maßnahmen zu ergreifen.
f.) TS ist berechtigt, den Schaden durch Reparatur oder Nachbesserung der gelieferten Produkte
zu beseitigen oder zu begrenzen.
g.) Der Käufer stellt TS von Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass
der Käufer TS keine, unrichtige oder unvollständige Unterlagen zur Verfügung stellt.
9. Eigentumsvorbehalt
a.) TS behält sich das Eigentum an den Produkten vor, bis der Käufer alle aus dem Vertrag
geschuldeten Beträge bezahlt hat. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht
auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer diese Produkte weder verpfänden noch ein
anderes Recht an ihnen einräumen oder sie an Dritte weitergeben. Der Käufer ist verpflichtet,
die Produkte bis zum Zeitpunkt der Zahlung pfleglich zu behandeln und als erkennbares
Eigentum von TS aufzubewahren;
b.) Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden zum Neuwert ordnungsgemäß zu versichern.
c.) Im Falle einer Pfändung/Vollstreckung durch Dritte oder eines (drohenden) Konkurses, einer
Zahlungseinstellung oder einer Umschuldung hat der Käufer TS unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit TS geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Interessen ergreifen
kann.
10. Geistiges Eigentum
a.) Die Produkte von TS sind unter der Nummer WO-2018/033409 patentiert.
b.) Die geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an allen Produkten (einschließlich der darin
enthaltenen Software, der zugehörigen Dokumentation oder anderer Waren), Angeboten, Software, Abbildungen, Katalogen, Zeichnungen, Modellen, Entwürfen, Spezifikationen sowie
allen anderen Daten, wie z. B. Messungen und dergleichen, die TS dem Käufer gemäß oder im
Zusammenhang, mit dem zur Verfügung stellt, liegen bei TS und/oder bei den Lieferanten von
TS. Diese geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte werden ausdrücklich nicht auf den
Käufer übertragen.
c.) Der Kunde erwirbt an den ihm zur Verfügung gestellten Produkten (einschließlich Software, der
dazugehörigen Dokumentation oder sonstiger darin enthaltener Gegenstände), Angeboten,
Software, Abbildungen, Katalogen, Zeichnungen, Modellen, Entwürfen und Spezifikationen nur
insoweit Nutzungsrechte, als ihm diese im Vertrag oder in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausdrücklich eingeräumt werden.
d.) Der Kunde darf Angebote, Zeichnungen, Modelle und Entwürfe von TS nicht ohne vorherige
schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben.
e.) Innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung durch TS muss der Käufer die von TS zur
Verfügung gestellten Unterlagen frachtfrei zurücksenden, unter Androhung eines in Höhe von
5.000 € (fünftausend Euro) für jeden Tag, an dem diese Frist überschritten wird.
11. Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
a.) Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist oder
wegfällt, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien werden eine neue Bestimmung festlegen,
die an die Stelle der nichtigen Bestimmung tritt, wobei sie den Zweck und die Zielsetzung der
nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigen.
b.) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen
und/oder dem Vertrag ergeben und nicht einvernehmlich geregelt werden können, werden
dem Gerichtsstand Aachen vorgelegt.
c.) Auf alle Angebote von und Verträge mit TS gilt ausschließlich deutsches Recht.
d.) Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 ist ausgeschlossen.
e.) Dem Käufer ist es nicht gestattet, Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen,
es sei denn, TS stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu. TS ist berechtigt, diese Zustimmung
an Bedingungen zu knüpfen.
f.) Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Bestimmungen des
Vertrages, die ausdrücklich nach Beendigung des Vertrages in Kraft bleiben sollen, bleiben in
Kraft und binden die Parteien auch danach.
g.) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
h.) Änderungen oder Ergänzungen zu Angeboten, Auftragsbestätigungen, Vertrags-
bestätigungen, Rahmenverträge und sonstigen Vereinbarungen von TS bedürfen der Textform.
Status der AGB: 08.07.2025