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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Triple Solar GmbH

Präambel:

Die Triple Solar Gruppe ist Hersteller und Vermarkter von innovativen PVT-Systemen, die den Kunden mittels der Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik die effiziente Erzeugung von Strom (“PV”) und Nutzwärme (“T”) ermöglicht. Die deutsche Triple Solar GmbH als 100%ige Tochter der niederländischen Muttergesellschaft Triple Solar B.V. vertreibt die PVT-Produkte der Muttergesellschaft. Zudem bietet die Triple Solar GmbH Servicedienstleistungen im Rahmen ihres Werkskundendienstes an. Die Triple Solar GmbH (nachfolgend „TS“ genannt) hat ihren Sitz in 52070 Aachen, Jülicher Straße 72a und ist bei der Handelskammer Aachen unter der Nummer HRB 27265 registriert.

Abnehmer der Produkte und Dienstleistungen von TS sind Installationsfirmen, Bauunternehmer, Großhändler und andere Unternehmen sowie Endkunden (nachfolgend „Käufer“ genannt).

 

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

a.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsbestätigungen, Rahmenverträge, Bestellungen bei TS über Dritte und sonstigen Vereinbarungen von TS, sowie für alle Lieferungen von Produkten durch TS. Die AGB gelten, auch wenn diese nicht explizit erwähnt werden.

b.) Einkaufsbedingungen oder sonstigen Bedingungen des Käufers werden ausdrücklich widersprochen, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich zwischen TS und dem Käufer vereinbart worden.

c.) Triple Solar ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Diese Änderungen werden per E-Mail und/oder über die Website bekannt gegeben. Die Änderungen treten dreißig (30) Tage nach dieser Ankündigung oder zu einem in der Ankündigung genannten späteren Zeitpunkt in Kraft.

 

2. Vereinbarungen

a.) Alle Angebote und Kostenvoranschläge von TS sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich mit TS vereinbart. Dies gilt auch für Bestellanfragen über Dritte.

b.) Standardisierte Bestellungen können bei TS für gewerbliche Käufer über die TS Handelsfachpartner erworben werden. Eine Übersicht der TS Handelsfachpartner ist auf der Webseite der TS einsehbar.

c.) TS ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung abzulehnen. Zum Beispiel, wenn Produkte nicht mehr verfügbar sind.

d.) Die Vereinbarungen kommen durch und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des zu diesem Zweck vorgesehenen Dokuments durch beide Parteien; oder durch und zum Zeitpunkt der schriftlichen oder elektronischen (z. B. per E-Mail) Bestätigung von TS, dass die Bestellung des Kunden von TS angenommen wurde, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem TS vom Käufer bestellte Produkt liefert, zustande. Werden Vereinbarungen zum Kauf und zur Lieferung von TS-Produkten über die TS Handelsfachpartner getroffen, gelten deren Geschäfts-, Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.

e.) Wenn der Käufer Daten, Zeichnungen usw. zur Verfügung stellt, kann TS von deren Richtigkeit ausgehen und sein Angebot darauf stützen.

f.) Der Kunde trägt das Risiko für die Auswahl und Bestellung der von TS zu liefernden Produkten.

g.) Jegliche Verkaufsberatung durch TS in Bezug auf die Produkte und Verwendung, z. B. hinsichtlich der Anzahl der aufstellbaren Module, der Kapazität der Wärmepumpe oder der Wahl bestimmter Installationslösungen, erfolgt stets unverbindlich. Der Kunde kann aus dieser Verkaufsberatung keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

h.) TS kann sich Nachunternehmer beziehungsweise Dritter zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedienen, ohne dass es einer Zustimmung des Käufers bedarf.

i.) Vor Aufnahme einer Geschäftsverbindung mit dem Käufer behält sich TS das Recht vor, den Käufer einer Kreditwürdigkeitsprüfung zu unterziehen. Das Prüfungsergebnis kann (aber nicht ausschließlich) Einfluss auf Preise, Zahlungsbedingungen sowie der grundsätzlichen Geschäftsbeziehung haben. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen zum Kauf und zur Lieferung von TS-Produkten über TS Handelsfachpartner.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

a.) Die von TS angegebenen Preise beziehen sich nur auf die im Vertrag genannten Produkte. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten und Angebotsfristen der TS. Werden Vereinbarungen zur Lieferung von TS Produkten über die TS Handelsfachpartner getroffen, gelten deren Geschäfts-, Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.

b.) Kosten für Montage, Demontage sowie anderweitige Tätigkeiten, käuferspezifische Sonderwünsche und käuferspezifische Materialien außerhalb der eigenen TS-Produkte sind nicht im Preis enthalten. Ein Anrecht auf die vorgenannten Tätigkeiten, Sonderwünsche und Materialien und deren Umsetzung durch TS hat der Käufer nicht.

c.) Transport, Versicherung, Verschiffung, Be- und Entladung, Wechselkursdifferenzen, Einfuhrzölle oder sonstige Abgaben (einschließlich eines Entsorgungsbeitrags) sind nicht im Preis enthalten. Diese zusätzlichen Kosten werden dem Kunden zusätzlich zum Kaufpreis in Rechnung gestellt.

d.) TS ist jederzeit berechtigt, seine Preise sowie seinen Produktumfang und sein Leistungsangebot zu ändern, auch zu erhöhen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, dass die Preise für einen bestimmten Zeitraum gelten, werden angekündigte Preisänderungen sofort nach ihrer Bekanntgabe wirksam.

e.) Zahlungen werden nur dann anerkannt, wenn sie auf das in unserer Rechnung angegebene Bankkonto mit Namen überwiesen werden.

f.) Die Zahlungsfrist für jede Rechnung von TS entspricht der vereinbarten und auf der Rechnung angegebenen Frist.

g.) Erhöht sich nach Vertragsschluss einer oder mehrere der preisbestimmenden Selbst-kostenfaktoren – auch wenn dies auf vorhersehbare Umstände zurückzuführen ist -, so ist TS berechtigt, die vereinbarten Preise nach Maßgabe der Angemessenheit und Billigkeit entsprechend zu erhöhen.

h.) Im Falle von Teillieferungen ist TS berechtigt, Zahlungen vor der/den anderen Teillieferung(en) zu verlangen.

i.) Zahlt der Käufer nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, befindet er sich ohne weitere Inverzugsetzung sofort in Verzug und schuldet TS die gesetzlichen Handelszinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag ab dem Datum des Verzugs.

j.) Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, ist TS berechtigt, seine Forderung außergerichtlich einzutreiben. Die außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

4. Lieferfrist und höhere Gewalt

a.) Vereinbarte Lieferfristen werden von TS nach bestem Wissen und Gewissen und nur informationshalber angegeben und sind daher nicht verbindlich. TS gerät auch bei einem vereinbarten spätesten Liefertermin erst in Verzug, nachdem der Käufer ihn in Verzug gesetzt und ihm Gelegenheit gegeben hat, die Lieferverpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist noch zu erfüllen. Außer bei grobem Verschulden von TS gibt eine Überschreitung der Lieferfrist dem Käufer kein Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

b.) TS ist berechtigt, in Teilen zu liefern, die gesondert in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde ist dann zur Zahlung gemäß Artikel 3.h dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.

c.) Wenn die Lieferzeit aufgrund höherer Gewalt um mehr als drei Monate länger ist als die angegebene Lieferzeit, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die noch nicht gelieferten Produkte aufzulösen. Der Käufer hat dieses Recht erst, nachdem er die TS aufgefordert hat, die Lieferung zu erfüllen und eine angemessene Frist dafür gesetzt hat.

d.) Als höhere Gewalt seitens TS gelten in jedem Fall: Krieg, Aufruhr, Unruhen, Epidemien und Pandemien, staatliche Maßnahmen und staatliche Ratschläge, Streiks und Arbeitsniederlegungen, Computerausfälle, Betriebsunterbrechungen aufgrund von Feuer, Unfall, Stromausfall oder anderen Ereignissen, Naturereignisse, Probleme bei Zulieferern infolge der vorgenannten Umstände, und zwar unabhängig davon, ob die höhere Gewalt bei TS, seinen Zulieferern oder bei Dritten, die er zur Ausführung des Vertrags eingeschaltet hat, eintritt.

e.) Sobald TS oder der Käufer einer Situation höherer Gewalt im Sinne von Artikel 4.c dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen ist, wird der Käufer unverzüglich darüber informiert.

f.) TS ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt im Sinne von Artikel 4.c dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen daran gehindert wird.

g.) Werden Vereinbarungen zur Lieferung von TS Produkten über die TS Handelsfachpartner getroffen, gelten deren Geschäfts-, Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.

 

5. Einführung der verschuldensunabhängigen Haftung im Verkehrswesen

a.) TS liefert seine Waren grundsätzlich in Anlehnung an die Incoterms „EXW“, das heißt „ab Werk“ aus. Transport und Versicherung werden vom Kunden organisiert.

b.) Bei Bedarf kann der Käufer mit TS vereinbaren, dass TS den Transport und die Versicherung der Ware übernimmt, soweit TS gewillt ist, dieser Vereinbarung zuzustimmen. In diesem Fall liefert TS die Ware in Anlehnung an die Incoterms „DAP“ aus, das heißt der Transport, die Versicherung und die Anlieferung der Ware wird von TS organisiert und umgesetzt. Der Käufer ist für die Entladung der Ware verantwortlich, die Haftung für Schäden an den Produkten geht auf den Käufer über, sobald die Produkte vom Spediteur an den Kunden übergeben worden sind.

c.) Wenn bei der Lieferung der Produkte niemand am Lieferort anwesend ist, um die Waren in Empfang zu nehmen, wird TS nach eigenem Ermessen (i) die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers an der Lieferadresse zurücklassen oder (ii) die Produkte zurücknehmen, wobei der Kunde zur Zahlung der in Artikel 6.a genannten Kosten verpflichtet ist.

d.) Werden Vereinbarungen zur Lieferung von TS Produkten über die TS Handelsfachpartner getroffen, gelten deren Geschäfts- und Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.

 

6. Lieferung und Nachforschungspflicht

a.) Wenn (i) TS die Produkte durch Verschulden des Käufers nicht am Lieferort abliefern kann und sie zurücknimmt (zum Beispiel, weil niemand anwesend ist, um die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenzunehmen, und/oder die Waren nicht entladen werden können), oder (ii) der Käufer den Liefertermin weniger als 48 Stunden vor dem bestätigten Liefertermin ändert, ist TS berechtigt, alle damit verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten für Transport, Rücksendung und/oder Lagerung und € 100,= an Verwaltungskosten, an den Käufer weiterzugeben.

b.) Der Kunde sollte die gelieferten Produkte sofort nach der Lieferung auf eventuelle Mängel, Schäden oder Defekte überprüfen. Etwaige Schäden, Mängel oder Falschlieferungen müssen TS spätestens 5 Werktage nach Lieferung der Produkte schriftlich per E-Mail an auftrag@triplesolar.de unter Angabe der entsprechenden Bestellnummer gemeldet werden. Wenn diese Frist verstrichen ist, ohne dass eine schriftliche Mitteilung (Reklamation oder Beschwerde) über einen Schaden oder einen Mangel am Produkt eingegangen ist, gilt das Produkt als vom Käufer angenommen. Das Produkt gilt in jedem Fall als einwandfrei, wenn der Kunde das Produkt in Gebrauch genommen hat, es an Dritte geliefert hat oder es in Gebrauch nehmen ließ, es sei denn, eine Reklamation erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist von 5 Werktagen.

c.) Nur bei einer berechtigten Reklamation (siehe Artikel 7 Garantiebedingungen), die innerhalb der in Artikel 6.b genannten Frist gemeldet wird, nimmt TS das Produkt zurück, wenn es falsch geliefert wurde, oder repariert es, wenn es kaputt ist, und wenn dies nicht möglich ist, erhält der Käufer kostenlos ein Ersatzprodukt oder Ersatzteile. Die Transport- und Verwaltungskosten für das Ersatzprodukt oder die Ersatzteile gehen in diesem Fall zu Lasten von TS. Der Kunde muss das beanstandete Produkt an TS zurücksenden.

d.) Rücksendungen aus anderen als den in Artikel 6b genannten Gründen können nur schriftlich von TS erfolgen. Voraussetzung für die Rückgabe ist, dass das Produkt unbeschädigt und in der noch intakten Originalverpackung ist und dass das Produkt innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zurückgegeben wird. TS berechnet für die Rücksendung Transport- und Verwaltungskosten in Höhe von 10 % des Rücksendebetrags (mit einem Mindestbetrag von 100 €).

e.) Werden Vereinbarungen zur Lieferung von TS Produkten über die TS Handelsfachpartner getroffen, gelten deren Geschäfts-, Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.

f.) Gerät der Käufer mit der Abnahme seiner Bestellung trotz Auftragsbestätigung und Setzen einer Nachfrist durch TS in Abnahmeverzug, hat TS das Recht, die dadurch entstandenen Kosten für Lagerung und Logistik dem Käufer in Rechnung zu stellen.

g.) Storniert der Kunde eine bestätigte Bestellung in Gänze, hat TS das Recht, der Stornierung nicht zuzustimmen. Sollte der Käufer auf die Stornierung in Gänze bestehen, hat TS das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies können, aber nicht ausschließlich, Kosten für Abwicklung, Lagerhaltung, usw. sein. Pro storniertem Auftrag fällt zudem eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Warenwertes an, mindestens jedoch 250,- €.

 

7. Garantiebedingungen und Abnahme der Produkte

a.) Für TS PVT-Wärmepumpenmodule gilt die gesetzliche Gewährleistung. Folgende Garantieleistung bietet TS über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, sofern das Gesamtsystem aus TS PVT-Wärmepumpenmodule(n) inklusive TS Unterkonstruktion und TS PVT-Wärmepumpe(n) besteht: Für TS PVT-Wärmepumpenmodule werden die jeweilig gültigen Garantiezeiten und Garantiebedingungen der Triple Solar B.V. gewährt. Diese sind einsehbar auf der Webseite der Triple Solar B.V. unter https://triplesolar.eu.

b.) Für die TS PVT-Wärmepumpen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Folgende Garantieleistung bietet TS über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, sofern das Gesamtsystem aus TS PVT-Wärmepumpe(n) und TS PVT-Wärmepumpenmodule(n) inklusive TS Unterkonstruktion besteht: Für TS PVT-Wärmepumpen werden die jeweilig gültigen Garantiezeiten und Garantiebedingungen der Triple Solar B.V. gewährt. Diese sind einsehbar auf der Webseite der Triple Solar B.V. unter https://triplesolar.eu.

c.) Für alle weiteren von TS an den Käufer gelieferten Produkte, Komponenten, Baugruppen und anderweitigen Materialien innerhalb von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Vertragsbestätigungen, Rahmenverträgen, Bestellungen über Dritte und sonstigen Vereinbarungen der TS gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

d.) Die entsprechende Garantie beziehungsweise Gewährleistung beginnt mit der Anlieferung der TS-Produkte. Spätestens jedoch 2 Monate nach vorgenannter Anlieferung; auch bei nicht erfolgter Inbetriebnahme.

e.) Die Garantie gemäß 7a und 7b umfasst die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz von (Teilen von) PVT-Wärmepumpenmodulen, beziehungsweise der PVT-Wärmepumpen im Falle von Material- und/oder Herstellungsfehlern, die nachweislich innerhalb der genannten Garantiezeit auftreten. Die Nachweispflicht liegt beim Käufer.

f.) Wenn TS in Erfüllung seiner Garantieverpflichtung gemäß 7a und 7b Teile/Produkte ersetzt, gehen die ersetzten Teile/Produkte in das Eigentum von TS über, wenn TS dies wünscht. Sofern nicht anders vereinbart, gehen alle Kosten, die über die bloße Verpflichtung zum Ersatz wie beschrieben hinausgehen, wie z.B. Transportkosten, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Kosten für Demontage/Montage, zu Lasten des Käufers. Die Garantie erlischt, wenn die in Artikel 7k genannten Umstände eintreten.

g.) Die Gewährleistung für andere von TS gelieferte Produkte gemäß 7c beschränkt sich sowohl inhaltlich als auch zeitlich auf die vom Hersteller des Produktes gewährte Gewährleistung. Für die gelieferten Produkte gelten daher ausschließlich die Gewährleistungsbedingungen und die Gewährleistungszeit des Herstellers, abgesehen von den abweichenden Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Käufer erkennt die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers an. Aus dem Vorstehenden folgt, dass TS nur dann eine Gewährleistungsverpflichtung hat, wenn und soweit sie (oder der Käufer direkt) eine Gewährleistungsverpflichtung gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Die Bearbeitung von mangelhaften Produkten erfolgt gemäß der Vorgehensweise des Herstellers und den Anweisungen von TS.

h.) Zur Wahrung von Garantieansprüchen ist zwischen TS und dem Käufer für TS-Produkte gemäß 7a, 7b und 7c nach der Installation und der Inbetriebnahme zwingend ein Abnahmeprotokoll gemäß den jeweils aktuell gültigen Vorgaben und benötigten Daten der TS auszufüllen. Dies gilt auch für Bestellungen über Dritte. Der Käufer stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass TS Zugang zum Abnahmeprotokoll erhält.

i.) Zur Wahrung von Garantieansprüchen benötigen TS-Produkte (in Teilen) eine Internetverbindung zur Online-Auswertbarkeit, zur Steuerung und zur Fehlerbehebung. Die Internet-Verbindung ist vom Käufer zwingend TS zur Verfügung zu stellen, dies unentgeltlich und zumindest in der Garantiezeit des jeweiligen TS-Produktes.

j.) Mit Abnahme der TS-Produkte gemäß Artikel 7h und 7i erhält der Käufer bei Bedarf eine Garantieerklärung. Es gilt Artikel 7d entsprechend.

k.) Unbeschadet der Bestimmungen in diesem Artikel oder der Garantiebedingungen beziehungsweise der Gewährleistungsbedingungen des Herstellers erlischt die Garantie beziehungsweise Gewährleistung in jedem Fall, wenn:

1. ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TS oder des Herstellers Reparaturen, Änderungen oder Ergänzungen am Produkt durch den Käufer oder durch Dritte vorgenommen wurden. Dies gilt auch für Änderungen an (Betriebs-)Software und anderweitiger Computer- und Überwachungs-Hard- und Software;

2. das Produkt nach Ansicht von TS unsorgfältig, falsch oder inkompetent verwendet oder gewartet wurde oder für einen anderen Zweck als den, für den es hergestellt und bestimmt wurde, verwendet wurde;

3. ein etwaiges Siegel am Produkt gebrochen wurde;

4. Typennummern, Seriennummern und/oder Garantieaufkleber beschädigt, verändert oder entfernt sind;

5. TS-Produkte durch nicht auf TS-Produkte geschulte Installationspartner und/oder bei TS nicht als geschult registrierte Installationspartner installiert und/oder in Betrieb genommen worden sind. Dies gilt auch für Bestellungen und Käufe über Dritte;

6. etwaige Mängel durch nicht ordnungsgemäßen Anschluss oder Gebrauch des Produkts außerhalb der TS Installations- und Bedienungsanleitungen und/oder nicht ordnungsgemäßen Anschluss oder Installation von (zugelassenen) anderen Produkten und Software an das Produkt verursacht wurden;

7. Mängel durch anormale Umweltbedingungen entstanden sind, soweit solche Bedingungen vorgeschrieben sind, oder durch andere äußere Ursachen wie Feuer oder Wasserschäden verursacht worden sind;

8. Verfärbungen aufgrund von UV-Strahlung und Lackkorrosion auftreten;

9. Informationen, wie der ausführende Installateur und der Ort, an dem das Produkt installiert wurde, TS gemäß Artikel 7h nicht mitgeteilt wurden;

10. TS nicht die Möglichkeit hat, den Betrieb des Produkts gemäß Artikel 7i aus der Ferne (online) zu überwachen.

11. TS nicht die Möglichkeit hat, die Garantiefähigkeit des reklamierten Produktes anhand der Daten aus einem Abnahmeprotokoll gemäß Artikel 7h abzuleiten.

12. ausstehende Rechnungen von TS nicht vollständig ausgeglichen sind.

13. ausschließlich Original Ersatzteile von TS verwendet werden.

14. Produkte der TS, die eine regelmäßige Wartung und Inspektion benötigen, nicht entsprechend den Vorgaben und von einem anerkannten Fachbetrieb nachweislich durchgeführt wurden.

l.) Die Garantiezeit wird durch die Ausführung der im Rahmen der Garantie durchgeführten Arbeiten oder der Lieferung von Ersatzprodukten nicht verlängert oder erneuert.

m.) Etwaige Garantieansprüche kann der Käufer bei direkten Bestellungen und Käufen über TS mittels der kundenservice@triplesolar.de Mailadresse geltend machen. Bei Käufen von TS-Produkten über Dritte kann der Käufer Garantieansprüche über die jeweiligen Kontaktdaten des Dritten geltend machen.

n.) TS-Leistungen gelten nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zugang der schriftlichen Fertigstellungsmitteilung gemäß Artikel 7h beim Käufer als abgenommen, sofern der Käufer die Leistung nicht vorher tatsächlich abgenommen oder die Abnahme berechtigt verweigert hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann eine Abnahme nicht verweigert werden.

o.) Werden Garantieansprüche von TS Produkten erworben über TS Handelsfachpartner gestellt, gelten deren Geschäfts-, Liefer- und Preisbedingungen entsprechend.

 

8. Haftung und Entschädigung

a.) TS haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden durch Geschäftsstagnation und andere indirekte oder Folgeschäden, die dadurch entstehen, dass die Produkte von TS nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig funktionieren.

b.) Die Haftung von TS, aus welchem Grund auch immer, ist auf den Ersatz folgenden Schäden und den dort genannten Höchstbetrag beschränkt:

1. Tod und Personenschäden bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € pro Ereignis, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis gilt;

2. Der unmittelbare Schaden ist auf den Betrag begrenzt, der nach Angaben des Haftpflichtversicherers von TS für den betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich einer Selbstbeteiligung, die von TS gemäß der Versicherungspolice zu tragen ist, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt. Unter direktem Schaden ist ausschließlich zu verstehen:

● die Kosten, die dem Kunden vernünftigerweise entstehen, um den Mangel von TS zu beheben oder zu beseitigen, so dass die Leistung von TS dem Vertrag entspricht;

● vertretbare Kosten für den längeren Betrieb des Altsystems des Kunden, abzüglich der Einsparungen;

● und angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung solcher Schäden und angemessene Kosten zur Feststellung ihrer Ursache und ihres Umfangs.

c.) Leistet der Haftpflichtversicherer – aus welchen Gründen auch immer – keine Zahlung im Sinne von 8b Absatz 2, ist die Haftung von TS auf einen Höchstbetrag von € 1.000 pro Ereignis beschränkt, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis zählt.

d.) Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit auf Seiten von TS oder seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt.

e.) Der Käufer ist verpflichtet, schadensbegrenzende Maßnahmen zu ergreifen.

f.) TS ist berechtigt, den Schaden durch Reparatur oder Nachbesserung der gelieferten Produkte zu beseitigen oder zu begrenzen.

g.) Der Käufer stellt TS von Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass der Käufer TS keine, unrichtige oder unvollständige Unterlagen zur Verfügung stellt.

 

9. Eigentumsvorbehalt

a.) TS behält sich das Eigentum an den Produkten vor, bis der Käufer alle aus dem Vertrag geschuldeten Beträge bezahlt hat. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer diese Produkte weder verpfänden noch ein anderes Recht an ihnen einräumen oder sie an Dritte weitergeben. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bis zum Zeitpunkt der Zahlung pfleglich zu behandeln und als erkennbares Eigentum von TS aufzubewahren;

b.) Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert ordnungsgemäß zu versichern.

c.) Im Falle einer Pfändung/Vollstreckung durch Dritte oder eines (drohenden) Konkurses, einer Zahlungseinstellung oder einer Umschuldung hat der Käufer TS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit TS geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Interessen ergreifen kann.

 

10. Geistiges Eigentum

a.) Die Produkte von TS sind unter der Nummer WO-2018/033409 patentiert.

b.) Die geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an allen Produkten (einschließlich der darin enthaltenen Software, der zugehörigen Dokumentation oder anderer Waren), Angeboten, Software, Abbildungen, Katalogen, Zeichnungen, Modellen, Entwürfen, Spezifikationen sowie allen anderen Daten, wie z. B. Messungen und dergleichen, die TS dem Käufer gemäß oder im Zusammenhang, mit dem zur Verfügung stellt, liegen bei TS und/oder bei den Lieferanten von TS. Diese geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte werden ausdrücklich nicht auf den Käufer übertragen.

c.) Der Kunde erwirbt an den ihm zur Verfügung gestellten Produkten (einschließlich Software, der dazugehörigen Dokumentation oder sonstiger darin enthaltener Gegenstände), Angeboten, Software, Abbildungen, Katalogen, Zeichnungen, Modellen, Entwürfen und Spezifikationen nur insoweit Nutzungsrechte, als ihm diese im Vertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich eingeräumt werden.

d.) Der Kunde darf Angebote, Zeichnungen, Modelle und Entwürfe von TS nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben.

e.) Innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung durch TS muss der Käufer die von TS zur Verfügung gestellten Unterlagen frachtfrei zurücksenden, unter Androhung eines in Höhe von 5.000 € (fünftausend Euro) für jeden Tag, an dem diese Frist überschritten wird.

 

11. Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand

a.) Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist oder wegfällt, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien werden eine neue Bestimmung festlegen, die an die Stelle der nichtigen Bestimmung tritt, wobei sie den Zweck und die Zielsetzung der nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigen.

b.) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen und/oder dem Vertrag ergeben und nicht einvernehmlich geregelt werden können, werden dem Gerichtsstand Aachen vorgelegt.

c.) Auf alle Angebote von und Verträge mit TS gilt ausschließlich deutsches Recht.

d.) Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 ist ausgeschlossen.

e.) Dem Käufer ist es nicht gestattet, Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen, es sei denn, TS stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu. TS ist berechtigt, diese Zustimmung an Bedingungen zu knüpfen.

f.) Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Bestimmungen des Vertrages, die ausdrücklich nach Beendigung des Vertrages in Kraft bleiben sollen, bleiben in Kraft und binden die Parteien auch danach.

g.) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

h.) Änderungen oder Ergänzungen zu Angeboten, Auftragsbestätigungen, Vertrags-bestätigungen, Rahmenverträge und sonstigen Vereinbarungen von TS bedürfen der Textform.