Bekomme ich auch als Vermieter eine Förderung für das PVT-System?
Auch Vermieter können die Grundförderung von 30 % für das PVT-System in Anspruch nehmen. Ersetzen Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung, können Sie zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten.
Der Einkommensbonus ist ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten und kann von Vermietern nicht beantragt werden.