Wie hat sich die KfW Förderung am 21.07.2026 konkret geändert?
Die Bundesregierung hat die Förderbedingungen der KfW zum 21.07.2026 geändert.
Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %, und der Effizienzbonus entfällt vollständig.
Gleichzeitig wird der Einkommensbonus neu gestaffelt. Je nach Haushaltseinkommen sind jetzt 10 bis 40 % Förderung möglich, statt wie bisher einheitlich 30 %.
Außerdem werden die maximal förderfähigen Investitionskosten leicht reduziert – von 30.000 € auf 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Einkommen kann die Förderung dadurch sogar höher ausfallen als bisher. Andere Haushalte erhalten unter Umständen etwas weniger Förderung.