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FAQ
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Bei der Förderung des PVT-Systems wird der PV-Anteil separat berücksichtigt. Pro kWp elektrischer Leistung der PVT-Module werden 1.500 € vom Gesamtkaufpreis abgezogen, um den förderfähigen Betrag zu berechnen.

Beispiel:
Angenommen, der Kaufpreis einer PVT-Anlage beträgt 42.000 € und die elektrische Leistung der PVT-Module liegt bei 3,7 kWp. In diesem Fall werden 3,7 * 1.500 € = 5.550 € vom Kaufpreis abgezogen. Der förderfähige Betrag wäre dann 42.000 € – 5.550 € = 36.450 €. Da der maximal förderfähige Betrag jedoch auf 30.000 € begrenzt ist, wirkt sich dieser Abzug in diesem Fall nicht aus. Die Förderung beträgt 55 % von 30.000 €, also 16.500 €.

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