Heizungförderung 2024 für Mehrfamilienhaus und Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG)

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Heizungförderung 2024 für Mehrfamilienhaus und Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG)

Die KfW hat die Anträge auf Heizungsförderung für Mehrparteienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) freigeschaltet.

Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern und WEG können nun ebenfalls Fördermittel für klimafreundliche Heizungen beantragen. Auch unsere PVT Wärmepumpe von Triple Solar gehört zu den Heizungen, die durch die genannten Förderungen unterstützt wird.

Förderdetails im Überblick

  • Grundförderung: 30% der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Zusätzliche Boni:
    • +5% für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie z.B. Propan
    • 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch funktionstüchtiger alter Heizungen
    • Weitere 30% für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro

Fördersätze für Wohneinheiten

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

Ergänzender KfW-Förderkredit

  • Zinskonditionen:
    • 1,91% effektiv für Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 Euro
    • 3,90% effektiv für andere Antragsteller
  • Bedingungen:
    • Nur in Kombination mit einer KfW-Zuschusszusage oder einem BAFA-Bescheid
    • Nicht als alleinige Beantragung verfügbar

Fristen und Antragsstellung

  • Fördermittel für Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser: Anträge ab Ende August möglich.
  • Wichtige Fristen:
    • Bei Heizungstausch bis 31. August 2024 ist die Antragstellung nachträglich bis 30. November 2024 möglich
    • Ab 1. September 2024: Antragstellung vor Beginn des Heizungstauschs Arbeiten erforderlich
  • Umsetzungszeitraum: 36 Monate nach Förderzusage.
  • Nachweis: Spätestens sechs Monate nach Abschluss der Arbeiten im KfW-Kundenportal einzureichen.

Schritt-für-Schritt zur Förderung

  1. Antrag stellen: Über die KfW-Website beantragen.
  2. Heizungstausch planen: Bis spätestens 31. August 2024 beginnen, um den Antrag nachträglich bis 30. November 2024 zu stellen.
  3. Arbeiten durchführen: Innerhalb von 36 Monaten nach Förderzusage.
  4. Nachweise einreichen: Sechs Monate nach Abschluss im KfW-Portal.

Die KfW unterstützt damit Eigentümer von Mehrparteienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften umfassend beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Nutzen Sie die Gelegenheit und profitieren Sie von den attraktiven Förderungen und günstigen Krediten!

Für detaillierte Informationen und Antragsstellung besuchen Sie die KfW-Website.


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