Heizungsgesetz: Wärmepumpen-Förderung 2024

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Heizungsgesetz: Wärmepumpen-Förderung 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das "Heizungsgesetz", das im vergangenen Jahr rege diskutiert wurde, und bringt für Eigenheimbesitzer einige Änderungen mit sich. Vor allem aber gibt es staatliche Förderungen von bis zu 70 % für alle, die ihre Öl- und Gasheizung durch eine klimafreundliche Wärmepumpe ersetzen wollen.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt einen zentralen Baustein der Wärmewende in Deutschland dar. Das Ziel des GEG besteht darin, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern sowie den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich zu fördern. Das GEG ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltigerer Bau- und Wohnstandards in Deutschland.

Von “Heizhammer” und “Heizungsverbot” war in der Presse die Rede – was zu Unsicherheiten in der Bevölkerung und steigender Nachfrage nach Öl- und Gasheizungen führte. Kontraproduktiv im Kampf gegen den Klimawandel und eine potentielle Kostenfalle angesichts hoher und schnell steigender Betriebskosten für fossile Heizungen.

Die 65%-Regel des Heizungsgesetzes

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu installierte Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt allerdings nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Heizungen in Bestandsobjekten und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sind Kommunen in der Pflicht, bis 2026 (bzw. 2028 bei kleineren Kommunen) Konzepte für flächendeckende Wärmeplanung zu entwickeln und vorzulegen. Bis dahin gibt es keine Austauschpflicht bei funktionierenden Gas- und Ölheizungen. Auch defekte Heizungsanlagen können repariert werden. Wer eine neue Gasheizung installiert, muss jedoch darauf achten, dass diese später auf Wasserstoff umgerüstet oder mit Biogas betrieben werden kann. Die Wasserstoff-Option wird dabei in jedem Fall kostspielig, wenn er denn überhaupt lokal verfügbar sein wird.

Bis 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger komplett beendet werden. Kosten für den Einbau von Wärmepumpen können Vermieter über die Modernisierungsumlage auf ihre Mieter umlegen. Wenn staatliche Fördermittel für den Einbau in Anspruch genommen werden, müssen diese von der Summe abgezogen werden, sodass nur die tatsächlich selbst gezahlten Beträge auf die Mieter umgelegt werden können.

Das Heizungsgesetz: Wärmepumpen-Förderung für Hausbesitzer und Eigentümer

Die staatliche Förderung für Hausbesitzer liegt ab 1. Januar 2024 bei mindestens 30% und maximal 70%. 30% erhalten alle, die auf eine Wärmepumpe umsteigen. Weitere 30% Förderung gibt es für Haushalte mit einem Einkommen von unter 40.000€ zu versteuerndem Einkommen. Wer sich bis 2028 für einen Austausch entscheidet, erhält einen “Bonus für schnellen Heizungsaustausch” von bis zu 20% bei einem Umstieg auf die Wärmepumpe bis 2028. Einen 5%-“Innovationsbonus” gibt es für Wärmepumpen, die natürliches Kältemittel wie Propan verwenden. Die maximal förderfähigen Kosten sind auf 30.000€ begrenzt. Die einzelnen Boni sind miteinander kombinierbar.

Warum lohnt sich eine Wärmepumpe?

Wärmepumpen erzeugen kostengünstig und klimafreundlich Wärme. Insbesondere durch das Ende der Gas- und Strompreisbremse sollten Eigenheimbesitzer über einen Umstieg nachdenken. Seit diesem Jahr liegt der CO2-Preis bei 45 Euro pro Tonne und wird in den nächsten Jahren immer teurer. Wer weiterhin mit Öl und Gas heizt, muss in Zukunft immer tiefer in die Taschen greifen. Deutlich zukunftssicherer und kostengünstiger ist das Heizen mit Luft-Wasser-Wärmepumpen, die klimafreundlich und höchst energieeffizient sind. Wärmepumpen ziehen Energie aus der Umgebungsluft und wandeln diese in nutzbare Wärme um. Aus einem kWh Strom produzieren sie drei bis vier kWh Wärme. Im Optimalfall kommt der benötigte Strom nicht aus dem Netz, sondern von einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Das macht die Wärmeerzeugung im Vergleich zu Öl- und Gasheizungen unschlagbar günstig. Außerdem sind Wärmepumpen wartungsfrei, langlebig und flüsterleise und tragen mit einer Photovoltaik-Anlage zur Energieunabhängigkeit bei.

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